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Beitragsordnung der DLRG Ortsgruppe Neuffen-Beuren

Mitgliedsbeiträge

Mitglied in der DLRG-Ortsgruppe Neuffen-Beuren kann man grundsätzlich und von Geburt an werden.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird in der Mitgliederversammlung der Ortsgruppe festgelegt.

Aktuell beträgt der Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr für:

seit 01.01.2025
Kinder / Jugendliche (bis 18 Jahre) 40€
Erwachsene 45€
Familien 90€
Körperschaften 90€

Da sowohl DLRG-Landesverband als auch Bundesverband ihre Beitragsanteile zum Jahr 2027 sprunghaft um in Summe 10€ steigern werden und wir als Ortsgruppe auch zukünftig finanziell solide aufgestellt sein müssen, sehen wir uns daher in der Verantwortung und Pflicht, diese Erhöhung umzusetzen und den Beitragsanstieg entsprechend an unsere Mitglieder weiterzugeben. Der Antrag zur Beitragserhöhung wurde in der Mitgliederversammlung vom 30.01.2026 einstimmig beschlossen.

Ab dem 01.01.2027 gestalten sich daher die Mitgliedsbeiträge pro Kalenderjahr wie folgt:

ab 01.01.2027
Kinder / Jugendliche (bis 18 Jahre) 50€
Erwachsene 55€
Familien 110€
Körperschaften 110€

Eine Familie setzt sich dabei aus ein oder zwei Erwachsenen und beliebig vielen Kindern unter 18 Jahren zusammen, die einen gemeinsamen Zahler haben. Erreicht eines der Kinder das 18. Lebensjahr, fällt es aus der Familienmitgliedschaft heraus und erhält automatisch eine Einzelmitgliedschaft als Erwachsener.

Für die Mitgliedschaft in der Ortsgruppe und die damit verbundene Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats bzw. einer Einzugsermächtigung erforderlich. Dies erfolgt daher parallel zur Beitrittserklärung. Der Einzug des jährlich fälligen Mitgliedsbeitrags erfolgt i.d.R. (ggf. am nächstmöglichen Buchungstag) am 01.03. bzw. am 30.11. bei unterjährigem Beitritt. Eine Anpassung des Beitrags bzw. anteilige Beitragserhebung bei unterjährigem Beitritt ist nicht möglich – es wird stets der volle Jahresbeitrag fällig unabhängig vom Eintrittsdatum. Evtl. Sonderregelungen gem. Satzung und anderer Ordnungen (bspw. Beitragsfreistellung für Ehrenmitglieder) bleiben hiervon unberührt.

Eine Mitgliedschaft besteht immer bis zum 31.12. eines Kalenderjahres und endet nur durch Kündigung bzw. Austritt (s.u.), Tod oder Streichung / Ausschluss.

Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich bis zum 30.11. bei der Geschäftsstelle, dem Vorsitzenden oder dem Verantwortlichen für die Mitgliederverwaltung / stellvertretenden Schatzmeister eingereicht werden. Die Mitgliedschaft (und damit die Beitragspflicht) endet dann zum 31.12. des jeweiligen Jahres.

Bereits bezahlter Beitrag kann nicht mehr zurückerstattet werden. Sie sind zudem nicht berechtigt, die Abbuchung bei der Bank zurückzufordern, wenn Sie nicht frist- und formgerecht gekündigt haben.

Bei Adressänderung oder Änderung der Bankverbindung bitten wir Sie, dies umgehend der Geschäftsstelle, dem Vorsitzenden oder dem Verantwortlichen für die Mitgliederverwaltung / stellvertretenden Schatzmeister schriftlich mitzuteilen.

Sonstige Kosten

Des Weiteren werden pro Trainingshalbjahr (September - Februar; März - August) für die aktiven Schwimmerinnen und Schwimmer folgende Schwimmbad-Eintrittsgebühren erhoben:

seit 01.01.2025
Kinder / Jugendliche (bis 18 Jahre) 5€
Erwachsene 10€

Der Betrag wird am Trainingsabend jew. zu Halbjahresbeginn in bar eingesammelt.

Sonstige, zusätzlich entstehende Kosten werden in den Ausschreibungen der Veranstaltungen separat angegeben (bspw. für Ausflüge, Freizeiten, usw.).

Änderungen

Eine Änderung der Beitragsordnung kann durch den Vorstand der DLRG OG Neuffen-Beuren in einer Vorstandssitzung beschlossen werden.

Inkrafttreten

Die Beitragsordnung wurde an der Vorstandssitzung am 09.12.2025 in Beuren verabschiedet und tritt ab sofort in Kraft.

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